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Richtlinien für die Berechtigungen für Grund- und weiterführende Schulen

Adobe kann möglicherweise Sonderangebote für Grund- und weiterführende Schulen anbieten. Überprüfen Sie, ob Ihre Grund- oder weiterführende Schule für dieses Angebot infrage kommt.

Berechtigte Bildungseinrichtungen

Im Folgenden finden Sie eine Liste der berechtigten Grund- und weiterführenden Schulen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Staatlich anerkannte private oder staatliche Grund- und weiterführende Schulen
  • Von Adobe benannte und zugelassene Bildungseinrichtungen, sofern diese schriftlich von Adobe benannt und akzeptiert sind

Nicht berechtigte Bildungseinrichtungen

Im Folgenden finden Sie eine Liste der nicht berechtigten Grund- und weiterführenden Schulen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Staatlich nicht anerkannte Schulen
  • Museen und Bibliotheken
  • Krankenhäuser, die zu 100 Prozent Eigentum einer Bildungseinrichtung sind und unter deren Leitung stehen
  • Kirchen oder religiöse Einrichtungen, die nicht als Bildungsstätten anerkannt sind
  • Fortbildungszentren oder Bildungsinstitute, die Bescheinigungen, Zeugnisse oder Diplome ausstellen (z. B. für Computerkurse oder berufliche Weiterbildung) und bei denen es sich nicht um staatlich anerkannte Bildungsstätten handelt, die staatlich anerkannte Abschlüsse anbieten
  • Militärische Bildungseinrichtungen, die keinen akademischen Abschluss anbieten
  • Forschungslabore
  • Staatliche oder private Universitäten oder Hochschulen (einschließlich Volkshochschulen, Junior Colleges oder Berufsschulen)
  • Verbände aus mehreren teilnahmeberechtigten, unabhängigen Bildungseinrichtungen, die sich per Anmeldung, schriftlicher Vereinbarung oder auf sonstigem qualifizierenden Weg mit der primären Absicht zusammengeschlossen haben, Beschaffungs-/Lizenzierungsmaßnahmen zugunsten der Mitglieder zu konsolidieren  

Asiatisch-pazifischer Raum (ausschließlich Südostasien)

Die folgende Liste beinhaltet den asiatisch-pazifischen Raum mit Ausnahme der südostasiatischen Länder, die auf dieser Seite im Abschnitt Südostasien definiert sind:

  • Australien, der Unabhängige Staat Samoa, die Cookinseln, Fidschi, Papua-Neuguinea, die Marshallinseln, die Salomonen; Bangladesch, Bhutan, Indien, Nepal, Sri Lanka; die Mongolei, die Volksrepublik China (einschließlich der Sonderverwaltungsregion Hongkong und der Sonderverwaltungsregion Macau), die Region Taiwan; die Demokratische Republik Timor-Leste; die Nördlichen Marianen; Neuseeland; Pakistan; Südkorea
  • Eine „Bildungseinrichtung“ ist eine staatliche oder private Lehranstalt im schulischen Bereich, die sich in der Region befindet und eines der folgenden Kriterien erfüllt:
    • Grundschulen, weiterführende Schulen, Sonderschulen, Fernschulen oder Religionsschulen, die Bildungswege anbieten, die mit einem national anerkannten Zertifikat abgeschlossen werden und Teil des Bildungssystems des Landes sind, oder die von staatlichen Regierungsstellen des Landes anerkannt und befürwortet werden
    • Kinderkrippen oder Kindergärten, die:
      1. primär für die Bereitstellung von Bildungsleistungen für Kinder integriert sind
      2. ein frühpädagogisches Programm bieten
      3. rechtmäßig autorisiert, gegründet, lizenziert, berechtigt, registriert und/oder vom Bildungsministerium in dem entsprechenden Land anerkannt oder von einer Regierungsbehörde oder Akkreditierungsbehörde in dem entsprechenden Land anerkannt sind
    • Bildungseinrichtungen, die speziell von der Rechtsabteilung von Adobe schriftlich benannt und genehmigt wurden
  • Unabhängig davon, ob eine Bildungseinrichtung die obigen Kriterien erfüllt, kann Adobe nach eigenem Ermessen festlegen, ob eine Bildungseinrichtung als „Berechtigte Bildungseinrichtung“ genehmigt wird
  • Beispiele für nicht berechtigte Bildungseinrichtungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
    1. Schulungszentren und Schulen, die Zertifizierungen oder Computerkurse, Nachhilfeunterricht, Unterricht in Sprachen, bildender Kunst, Musik oder anderen Fächern anbieten, wobei diese Institute oder Zertifizierungen nicht staatlich anerkannt sind
    2. Kommerzielle Bildungsinstitute, Ausbildungs-, Prüfungsvorbereitungs- und Förderzentren, die nicht als Bildungsstätten anerkannt sind
    3. Militärische Bildungseinrichtungen, die keinen akademischen Abschluss anbieten

Südostasien

  • Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam
  • Als „Bildungseinrichtungen“ gelten
    • Vorschulen, Kindergärten, Grundschulen, Primarschulen, weiterführende Schulen oder akademische Einrichtungen, die Kurse mit einem Zertifikatsabschluss anbieten, wie er im schulischen Bereich geboten wird (z. B. Sonderschulen, internationale oder Fremdsprachenschulen und religiöse Schulen), die von Adobe in den entsprechenden Regionen unter www.adobe.com/go/education_entity_seasia_eden_de (oder nachfolgenden Websites) festgelegt und aktualisiert werden; oder
    • Bildungseinrichtungen, die speziell von der Rechtsabteilung von Adobe schriftlich benannt und genehmigt wurden
  • Unabhängig davon, ob eine Bildungseinrichtung die obigen Kriterien erfüllt, kann Adobe nach eigenem Ermessen festlegen, ob eine Bildungseinrichtung als „Berechtigte Bildungseinrichtung“ genehmigt wird
  • Beispiele für nicht berechtigte Bildungseinrichtungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
    • Kindertagesstätten (es sei denn, sie bieten auch Kindergartenprogramme an)
    • Schulungs-, Ausbildungs- Weiterbildungs-, Bildungszentren, Fernschulen oder andere Schulen, die einen Zertifikatsabschluss bieten oder Computerkurse, Ausbildungsschulungen, Nachhilfeunterricht, Unterricht in Sprachen, bildender Kunst, Musik oder anderen Fächern anbieten 
    • Militärische Bildungseinrichtungen, die keinen akademischen Abschluss anbieten

Japan

  • Bildungseinrichtung wie unter dem Schulgesetz
    • Schulen (einschließlich Grundschulen, Mittelschulen, weiterführende Schulen, Schulen für Taubstumme und Blinde, Schulen für Behinderte und Kindergärten)
  • Andere Bildungseinrichtungen
    • Bildungsausschüsse und Bildungseinrichtungen unter dem „Law Regarding Local Education Administration's Organization and Management (Gesetz bezüglich der Organisation und Verwaltung für lokale Bildungsverwaltung)“. (Hierbei handelt es sich insbesondere um den Bildungsausschuss unter Artikel 2 des „Law Regarding Local Education Administration's Organization and Management (Gesetz bezüglich der Organisation und Verwaltung für lokale Bildungsverwaltung)“, und Bildungszentren, Forschungsinstitute und andere Bildungsinstitutionen unter Artikel 30 desselben Gesetzes)
    • Unabhängige Verwaltungsinstitutionen, die dem Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie unterstehen und deren Ziel eine Ausbildung ist, beispielsweise Weiterbildungszentren
  • Alle anderen Einrichtungen, die Adobe Irland separat als Bildungseinrichtung einstuft
    • Ungeachtet der vorausgehenden Bestimmungen darf eine Einrichtung unter dieser Vereinbarung ab dem Datum der schriftlichen Benachrichtigung von Adobe, nach dem alleinigen Ermessen von Adobe, dass die Einrichtung nicht als Bildungseinrichtung genehmigt wurde, nicht länger als Bildungseinrichtung bezeichnet werden.

EMEA

Kunden aus dem Bildungsbereich sind für Grund- und Sekundarschul-Lizenzen in Europa, dem Nahen Osten und Afrika berechtigt:

  • Die US-amerikanischen Grund- und Sekundarschul-Standards entsprechen der ISCED* 3-Klassifizierung, d. h. Bildungseinrichtungen, die für ISCED 3 qualifiziert sind, sind für Grund- und Sekundarschulen geeignet, da dies die Voraussetzungen für den Zugang zur Hochschulbildung, d. h. ISCED 5, sind.
  • Daher werden von der EMEA qualifizierte Bildungseinrichtungen, die als ISCED 3 eingestuft sind, als förderfähig für Grund- und Sekundarschulen betrachtet, während Bildungseinrichtungen, die als ISCED 4 und höher eingestuft sind, von Adobe als förderfähig für den Hochschulbereich (HED) betrachtet werden.
  • Im Vereinigten Königreich ist Adobe der Ansicht, dass Sixth Form Colleges auf der Grundlage der ISCED 3-Klassifizierung für diejenigen Bildungseinrichtungen förderfähig sind, die ISCED 3-Lehrpläne anbieten, da die Teilnahme an Sixth Form Colleges neben anderen Qualifikationen eine Voraussetzung für die Hochschulbildung darstellt.
  • In den Niederlanden werden die Einrichtungen der beruflichen Sekundarstufe II (MBO) als ISCED 4 eingestuft und gelten bei Adobe als hochschulfähig (HED).

ISCED – International Standard Classification of Education

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