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Berechtigung als Schüler, Studierender oder Lehrkraft

Sie erhalten einen Schüler-/Studentenrabatt, wenn Sie mindestens 13 Jahre alt sind und eine der folgenden Bildungseinrichtungen besuchen:

  • Hochschule — staatlich anerkannte öffentliche oder private Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs (Hochschule, Universität, Akademie, Technische Universität, Fachhochschule, Hochschule für Musik bzw. Kunst, Pädagogische Hochschule, Berufsakademie, Fachakademie), die einen akademischen Abschluss für ein mindestens zwei Jahre dauerndes Vollzeitstudium verleiht*
  • Allgemein- oder berufsbildende Schule — staatlich anerkannte, öffentliche oder private Einrichtung des primären oder sekundären Bildungsbereichs (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium, berufsbildende Schule), die Vollzeitunterricht erteilt*
  • Häuslicher Unterricht — entsprechend der staatlichen Bestimmungen für Hausunterricht

 

Nachweis der Bezugsberechtigung

Verwenden Sie eine von der Schule ausgegebene E-Mail-Adresse: Wenn Sie beim Kauf eine von der Schule ausgegebene E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie eine sofortige Bestätigung. (Eine von einer Bildungseinrichtung ausgegebene E-Mail-Adresse kann z. B. auf „.edu“ oder „.k12“ enden oder auf vergleichbare Art auf die Domäne einer Bildungseinrichtung hinweisen.) Wenn Sie nicht über eine von der Schule ausgegebene E-Mail-Adresse verfügen oder Ihre E-Mail-Adresse nicht verifiziert werden kann, ist nach dem Kauf ggf. ein weiterer Berechtigungsnachweis erforderlich.

 

Schüler, Studierende und Lehrkräfte an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen

Als Berechtigungsnachweis muss ein Dokument der Bildungseinrichtung mit Ihrem Namen, dem Namen der Institution und dem aktuellen Datum vorgelegt werden. Folgende Dokumente sind als Schul- bzw. Hochschulbescheinigung zulässig:

  • Schüler-/Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Zeugnis
  • Notenabschrift
  • Beleg über entrichtete Schul- bzw. Studiengebühren

 

Hausschüler†

Folgende Dokumente können als Nachweis der Bezugsberechtigung eingereicht werden:

  • Mit Datum versehene Kopie der Anmeldung zum Hausunterricht
  • Beleg der aktuellen Mitgliedschaft in einem Verband für Hausunterricht (z. B. der Home School Legal Defense Association) oder eine Kopie/Bestätigung der Anmeldung beim österreichischen Schulamt zum häuslichen Unterricht
  • Mit Datum versehener Beleg des Erwerbs des Lehrplans für das aktuelle akademische Studienjahr

*Anerkannte Bildungseinrichtungen sind solche, die von einer Vereinigung genehmigt sind, die vom US-Bildungsministerium/staatlichen Bildungsausschuss oder dem kanadischen Bildungsministerium/den Bildungsministerien der Provinzen anerkannt wurde, wobei ihre Hauptaufgabe im Unterricht besteht. In den USA zählen dazu die folgenden Vereinigungen: Middle States Association of Colleges and Schools, North Central Association of Colleges and Schools, Western Association of Schools and Colleges, Southern Association of Colleges and Schools, New England Association of Schools and Colleges, Northwest Association of Accredited Schools.
 

† Vorgelegte Unterlagen dürfen nicht älter als sechs Monate sein.